Die Verwaltung des Sondereigentums spielt besonders für Kapitalanleger eine Rolle, die Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. Vergleichbar mit der Mietverwaltung, übernimmt die beauftragte Hausverwaltung alle Pflichten des Eigentümers gegenüber dem Mieter der Wohnung.
- Bei Objekten, die wir im Rahmen der WEG-Verwaltung betreuen, übernehmen wir auch gerne die Sondereigentumsverwaltung für vermietende Eigentümer in der Gemeinschaft.
Es ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, dass die WEG-Verwaltung auch das Sondereigentum für die Eigentümer verwaltet, die ihre Wohnungen vermieten. Wir vertreten Sie bei allen Angelegenheiten, die Ihre Wohnung betreffen. Weitere Informationen zum Leistungsspektrum finden Sie unter Mietverwaltung.



